Willkommen beim Standesamt Baden

Nachträgliche Urkundenausstellung / Voraussetzung:

Der Personenstandsfall muss bereits beurkundet sein.

Recht auf Ausstellung von Personenstandsurkunden haben:
Personen, auf die sich die Eintragung bezieht sowie deren EhepartnerInnen, Vorfahren und Nachkommen. (Achtung: dies gilt nicht für Geschwister).
Personen, die ein rechtliches Interesse daran glaubhaft machen können, soweit kein überwiegendes schutzwürdiges Interesse der Personen, auf die sich diese Eintragung bezieht, entgegensteht,
Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechtes im Rahmen der Vollziehung der Gesetze.

Unterlagen:
Bei persönlicher Vorsprache ist ein amtlicher Lichtbildausweis erforderlich.

 

 

Erforderliche Dokumente

für die Beurkundung des Sterbefalls

Folgende Unterlagen des Verstorbenen sind im Original mitzubringen (Ihr Bestattungsunternehmen nimmt Ihnen diese Behördenwege gerne ab):
Anzeige des Todes (nur wenn vom Totenbeschauarzt übergeben)
Geburtsurkunde
Staatsbürgerschaftsnachweis

  • Bei verheirateten Personen zusätzlich:
    Heiratsurkunde der letzten Ehe
  • Bei verwitweten Personen zusätzlich:
    Heiratsurkunde der letzten Ehe
    Sterbeurkunde oder Sterbebuchabschrift der/des verstorbenen Ehegattin/en
  • Bei geschiedenen Personen zusätzlich:
    Heiratsurkunde der letzten Ehe
    Scheidungsbeschluss
  • im Anlassfall:
    der Nachweis des akademischen Grades bzw. der Standesbezeichnung (Ing.)
  • bei Fremden zusätzlich:
    Reisepass oder
    Staatsangehörigkeitsausweis
  • Hinweis:
    Der Standesbeamte kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn die hier angeführten Urkunden und Nachweise für eine ordnungsgemäße Beurkundung nicht ausreichen.
    Jene Urkunden und Dokumente, welche nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, bedürfen einer Übersetzung eines in Österreich allgemein beeideten gerichtlichen Dolmetschers.
  • Anzeige einer Totgeburt:
    Für die Beurkundung sind folgende Dokumente (im Original) entweder beim Standesamt oder bei der jeweiligen Bestattung vorzulegen:
    Heiratsurkunde der Eltern des ehelichen Kindes
    Geburtsurkunde der Mutter des unehelichen Kindes (gegebenenfalls auch Heiratsurkunde und Nachweis der Auflösung der Ehe)
    Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern (Mutter)
    bei fremder Staatsangehörigkeit: Reisepass