Willkommen beim Standesamt Baden

Staatsbürgerschaftsnachweis

Ausstellung Staatsbürgerschaftsnachweis

Zuständig für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises ist jene Gemeinde (Gemeindeverband), an die (den) sich der Antragsteller im Inland wendet. In Baden ist dafür der Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Baden zuständig.

Der Antrag auf Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises kann ab Volljährigkeit (vollendetes 18. Lebensjahr) persönlich gestellt werden.

Sollte Ihnen eine persönliche Vorsprache nicht möglich sein, können Sie auch einen Bevollmächtigten mit der Antragstellung beauftragen. Der Bevollmächtigte benötigt neben den erforderlichen Unterlagen auch Ihre schriftliche Vollmacht, sowie einen Lichtbildausweis.

Bei der Antragstellung sind alle Urkunden, welche die österreichische Staatsbürgerschaft bzw. die Abstammung beweisen können, vorzulegen.