Willkommen beim Standesamt Baden

Gebühren

Im Rahmen der Erstbeurkundung werden zwei Geburtsurkunden gem. § 35 Abs. 6 GebG 1957 i.d.F.BGBl.I Nr. 107/2077 Bundesgebühren- und verwaltungsabgabenfrei ausgestellt.

Später ausgestellte Urkunden sind gebührenpflichtig. Die Gebühr hiefür beträgt pro Ausfertigung € 9,30 und ist direkt im Standesamt bar zu bezahlen.

Bei schriftlichen Anträgen ist eine Bundesgebühr in Höhe von € 14,30 zu bezahlen.